Gericht drängt auf Drogentherapie

Barßel/Cloppenburg (ma). Wegen Besitzes von Rauschgift hat das Cloppenburger Amtsgericht einen gerichtsbekannten Mann aus Barßel zu zehn Monaten Haft verurteilt. Dieses Mal allerdings muss der 23-Jährige die Strafe nicht verbüßen. Das Gericht setzte deren Vollstreckung zur Bewährung aus. Dem Angeklagten soll die Chance gegeben werden, eine begonnene Drogentherapie fortzusetzen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Das Gericht machte Druck. Im Rahmen der Bewährungsauflagen verfügte es, dass der Angeklagte die Therapie nicht abbrechen darf. Tut er es doch, muss er direkt ins Gefängnis. Den ausführlichen Gerichtsbericht lesen Sie in der Ausgabe am 15. Januar entweder frisch gedruckt oder ab 1 Uhr online als ePaper oder schon vorab exklusiv in der MT-App.