#urheberrecht

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Sie möchten einen Bericht aus der Münsterländischen Tageszeitung auf Ihrer Homepage veröffentlichen oder bei Facebook teilen?

Bitte haben Sie Verständnis, dass dabei ein paar einfache Regeln gelten. Denn jeder Bericht unterliegt dem Urheberrecht – und das aus gutem Grund.  In jedem Fall muss Folgendes beachtet werden:
 

  • der Bericht darf frühestens drei Tage nach Erscheinungsdatum in der MT veröffentlicht werden im Rahmen eines Online-Pressespiegels veröffentlicht werden.
  • komplette Zeitungsseiten dürfen prinzipiell nicht weiterverbreitet werden
  • als Quelle werden die Münsterländische Tageszeitung und das Erscheinungsdatum genannt
  • zusätzlich wird ein Link auf unsere Internetseite www.mt-news.de angeführt
  • komplette MT-Berichte dürfen nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
  • die Weiterveröffentlichung ist nur nach Genehmigung des Verlages erlaubt

 

Zu diesem Zweck schicken Sie uns bitte eine E-Mail an


urheberrecht@om-medien.de

In der Mail fügen Sie bitte die Abfotografie, Screenshot oder Scan des Zeitungsberichtes bei und erklären kurz, wann, wo und wie der Bericht veröffentlicht werden soll. Sie erhalten dann von uns eine Antwort. Sollte es sich um einen Bericht eines freien Journalisten oder einer Agentur handeln, ist zusätzlich von dort eine Genehmigung einzuholen.

Davon unberührt sind Artikel unserer Internetseite und Beiträge unserer Facebookseite. Diese dürfen Sie durch Verlinkung oder Teilen ohne Genehmigung weiterverbreiten.

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